Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben dementsprechend alle Anspruch auf den gleichen Schutz und die gleichen Vorteile durch das Gesetz. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Schwerbehinderte haben somit wie alle anderen Menschen auch das Recht auf volle Teilhabe am beruflichen Leben. Unternehmen sind folglich
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Weiterführende Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention