Die rechtlich verbindlichen Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen gelten zwar für jeden Menschen, einschließlich der Menschen mit Behinderungen. Eine von den Vereinten Nationen in Auftrag gegebene Studie zeigte jedoch auf, dass die bereits bestehenden Menschenrechtsverträge Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend schützen1. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Vertragsstaaten und die Ausschüsse die besondere Menschenrechtssituation von Menschen mit Behinderungen nur ungenügend berücksichtigen. Bei der innerstaatlichen Umsetzung von Menschenrechtsverträgen würden Menschen mit Behinderungen nicht oder nur in sozial- bzw. gesundheitspolitischen Zusammenhängen berücksichtigt.
Die Generalversammlung entschied daher mit einer Resolution vom 19. Dezember 2001 (56/168), ein Ad-hoc-Komitee einzurichten, das Vorschläge für ein umfassendes und in sich geschlossenes internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen erwägen sollte.
Die erste Sitzung des Ad-hoc-Komitees fand vom 29. Juli bis zum 9. August 2002 statt. Im Rahmen der zweiten Sitzung im August 2003 entschied das Ad-hoc-Komitee, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die den Entwurf eines Textes eines Übereinkommens erarbeiten sollte.
Die Arbeitsgruppe bestand aus ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten, von Nichtregierungsorganisationen und eines nationalen Menschenrechtsinstituts. Die Arbeitsgruppe tagte vom 5. bis 16. Januar 2004 und entwickelte einen ersten Entwurf, der die zahlreich eingereichten Vorschläge berücksichtigte.
Die Verhandlungen über den Entwurf des Übereinkommens begann das Ad-hoc-Komitee auf seiner dritten Sitzung vom 24. Mai bis zum 4. Juni 2004 auf der Basis des Vorschlags der Arbeitsgruppe. Auf der vierten (2004), der fünften und der sechsten (2005) Sitzung wurden Verhandlungen über den Text geführt. Im Januar 2006 wurde über den revidierten Text, den der Vorsitzende des Ad-hoc-Komitees auf der Grundlage der Diskussionen entwickelt hatte, verhandelt.
Auf seiner achten Sitzung vom 14. bis zum 25. August 2006 nahm das Ad-hoc- Komitee den Entwurf des Textes des Übereinkommens und des dazugehörigen Fakultativprotokolls an. Das Ad-hoc-Komitee setzte im Anschluss eine Redaktionsgruppe unter der Leitung Liechtensteins ein, die die Einheitlichkeit der Terminologie im Text sicherstellen und die offiziellen Sprachversionen der Vereinten Nationen abstimmen sollte.
Die offiziellen Sprachversionen sind nach Artikel 50 des Übereinkommens der arabische, der chinesische, der englische, der französische, der russische und der spanische Wortlaut. Die Generalversammlung nahm am 13. Dezember 2006 den Text des Übereinkommens und des Fakultativprotokolls an.
Das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll liegen seit dem 30. März 2007 in New York den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur Zeichnung und Ratifikation aus.
- Gerard Quinn/Theresia Degener, Menschenrechte und Behinderungen, 2002[↩]