„Menschen mit Behinderungen“

Der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ wird in Artikel 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention definiert.

Danach bezieht sich der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ auf Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Damit umschreibt Artikel 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention die Personengruppe, die in den Schutz des Übereinkommens fällt.

Bereits in der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention Buchstabe e wird auf den Begriff „Behinderung“ Bezug genommen. Dort wird beschrieben, dass sich das Verständnis von Behinderung ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Diese Erläuterung verdeutlicht, dass ein Verständnis von „Behinderung“ nicht als fest definiertes Konzept verstanden wird, sondern von gesellschaftlichen Entwicklungen abhängig ist. Dafür spricht auch, dass die Erläuterung von „Menschen mit Behinderungen“ nicht als eine technische Definition in Artikel 2 aufgenommen wurde.

Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention enthält die Begriffserläuterung „Menschen mit Behinderungen“, um den Zugang zu den in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Rechten zu beschreiben. Auf innerstaatlicher Ebene sind dagegen die rechtlichen Definitionen von „Behinderungen“ zu beachten, für die die spezifischen innerstaatlichen Rechtsordnungen maßgebend sind.

Artikel 1 – Zweck

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.