Behindertenbeauftragter

Regierungsviertel Berlin

Die Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen wird seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. Für die Dauer einer Legislaturperiode wird der Behindertenbeauftragte von der Bundesregierung beauftragt. Für diese ist er Ansprechpartner in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen.

Zu den Aufgaben des Beauftragten gehört es, der Bundesregierung in allen Bereichen, die behinderte Menschen betreffen, beratend zur Seite zu stehen. So wird er gemäß § 15 Abs. 2 BGG bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von behinderten Menschen behandeln oder berühren von den Bundesministerien beteiligt. Nach § 18 Abs. 1 BGG gehört es zu den Aufgaben des Beauftragten, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.

Darüber hinaus steht der Beauftragte den Betroffenen und ihren Verbänden für Informationen zur Verfügung. Bei Fragen zu Gesetzesneuerungen, Suche nach Fördermitteln oder anderen Unterstützungsmöglichkeiten von Projekten hilft er Ratsuchenden. Dazu steht er in engem Kontakt und Informationsaustausch mit Selbsthilfegruppen und Verbänden.

Bei seiner Arbeit sind dem Behindertenbeauftragten Grenzen gesetzt: So kann er lediglich beratend der Regierung und diversen Behörden zur Seite stehen. Er hat aber keine Weisungsbefugnis, geschweige denn kann er ein bestimmtes Verhalten und Maßnahmen einfordern. Bei neuen Gesetzesvorhaben wird er in den Entwicklungsprozess miteinbezogen, aber sein Einfluss ist auf die beratende Tätigkeit beschränkt.

Außerdem fällt es in seinen Aufgabenbereich, die Veränderungen in der Gesellschaft zu beobachten und deren mögliche Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen nicht nur zu realisieren, sondern – wenn nötig – auch gegenzusteuern.

Bildquellen:

  • Regierungsviertel Berlin: Bildrechte beim Autor