Artikel 5 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention enthält das Anerkenntnis, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind, ohne Diskriminierung Anspruch auf den gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben. Diese Vorschrift wiederholt und bekräftigt damit die bereits im Internationalen
WeiterlesenSchlagwort: Diskriminierung
Allgemeine Grundsätze
Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention bestimmt allgemeinen Grundsätze, die dem Verständnis der Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention dienen und bei ihrer Umsetzung heranzuziehen sind.Diese allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens sind im Einzelnen: die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit im Sinne
WeiterlesenBegriffsbestimmungen
Artikel 2 enthält Definitionen, die für die Auslegung und das Verständnis der entsprechenden Begriffe in den jeweiligen Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention heranzuziehen sind. ImEinzelnen zählen folgende Begriffe dazu: Kommunikation Unter dem Begriff der Kommunikation werden alle Formen der Interaktion – einschließlich der speziell für Menschen mit Behinderungen geeigneten – verstanden, insbesondere
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