Das Fakultativprotokoll ergänzt das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom 13. Dezember 2006 – die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Fakultativprotokoll liegt ebenso wie das Übereinkommen seit dem 30. März 2007 in New York den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur Zeichnung und Ratifikation aus. Deutschland hat am 30. März 2007
WeiterlesenSchlagwort: Individualbeschwerde
Beschwerdeverfahren nach dem Fakultativprotokoll
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde am gleichen Tag wie die Konvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet: am 13. Dezember 2006. Es besteht aus 18 Artikeln und ist wie die Behindertenrechtskonventionseit am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Dieses Fakultativprotokoll, das jeder
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