Die Entstehung des Fakultativprotokolls

Das Fakultativprotokoll ergänzt das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom 13. Dezember 2006 – die UN-Behinderten­rechts­konvention. Das Fakultativprotokoll liegt ebenso wie das Übereinkommen seit dem 30. März 2007 in New York den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur Zeichnung und Ratifikation aus. Deutschland hat am 30. März 2007

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