In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von „Ausgegrenzten“, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen.
Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderungen) ermöglicht werden.
Bereits bei der Entstehung der Behindertenrechtskonvention sind die Betroffenen durch Vertreter beteiligt gewesen. Doch für die offizielle Übersetzung, die gemeinsam für Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein erfolgte, ist der Teilhabe-Gedanke vernachlässigt worden: Die behinderten Menschen sind an der Umsetzung der Übersetzung in die deutsche Sprache nicht beteiligt worden. Da ihrer Meinung nach u.a. der englische Begriff „inclusion“ falsch mit „Integration“ übersetzt worden ist, kam es letzten Endes zu einer sogenannten „Schattenübersetzung“.
Diese gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention und schlägt sich in einigen Punkten der Konvention nieder:
- Artikel 13 CRPD: Zugang zur Justiz
- Artikel 24 CRPD: Bildung
- Artikel 25 CRPD: Gesundheit
- Artikel 29 CRPD: Wahlrecht
Besonders stark diskutiert worden ist die „inklusive Bildung“ in Artikel 24 der Konvention. Darin garantieren die Vertragsstaaten „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“. Der Normalfall soll danach sein, dass Kinder „nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“ (Artikel 24 Abs.2 a). Das allgemeine Bildungssystem soll jedem zugänglich sein. Ziel ist also der gemeinsame Schulbesuch von behinderten und nicht behinderten Kindern in einer Regelschule als „Normalfall“ – es soll keine Ausnahme sein. Gerade diese Zielsetzung ist sehr umstritten und geht einigen Kritikern zu weit.
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