Nach dem Internationalen Jahr der Menschen mit Behinderungen 1981 haben sich die Vereinten Nationen dazu entschlossen, ein „Weltaktionsprogramm für behinderte Menschen“ im darauffolgenden Jahr (d.h. im Jahr 1982) durchzuführen. Mit diesem am 3. Dezember 1982 von der UN-Generalversammlung verabschiedeten Programm sollte die Prävention, Rehabilitation und die Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in einem Zeitraum von zehn Jahren verbessert werden. Am Ende dieser „internationalen Dekade der Menschen mit Behinderungen“ (1982-1993) wurden sodann die „Standard Rules on the Equalization of Opportunities for Persons with Disabilities“, die „Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für behinderte Menschen“, beschlossen.
Diese „Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für behinderte Menschen“ enthalten verschiedene Maßnahmen und Anregungen für die Mitgliedsstaaten, die aufgefordert sind, ihre jeweilige Politik für Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln.
Von diesen beschlossenen Rahmenbestimmungen ging zwar keine Rechtsverbindlichkeit für die Herstellung der Chancengleichheit aus, die UN-Mitgliedsstaaten sind also nicht zur Umsetzung in einer konkreten Art und Weise verpflichtet. Immerhin aber waren diese Rahmenbestimmungen ein Bekenntnis der Weltgemeinschaft, für eine Verbesserung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen Sorge zu tragen.
Ein „kleines“ Druckmittel enthalten die „Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für behinderte Menschen“ aber dennnoch: Damit die Verabschiedung der Rahmenbestimmungen nicht vollkommen ohne Wirkung blieb, ist zur Beobachtung ein Sonderberichterstatter eingeführt worden, dessen Aufgabe es ist, der Kommission für Soziale Entwicklung des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Vereinten Nationen in regelmäßigen Abständen über die Fortschritte der einzelnen Staaten bei der Umsetzung der Rahmenbestimmungen zu berichten.